ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Zahlungsbedingungen
Die von uns erbrachten Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
II. Preise
Soweit in dem Angebot nicht feste Einheitspreise genannt sind, sind alle Preise freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zum Liefer- bzw. Ausführungstag eine Erhöhung der Kalkulationsgrundlagen, wie z.B. Material, Versand- und Lieferantenkosten ein, sind wir berechtigt, unseren Preis dementsprechend anzupassen.
III. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Eine etwaige Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt durch den Besteller für uns, ohne daß für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitungen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zu.
IV. Gewährleistung
Beim Verkauf von Gebrauchtwaren ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für etwaige Folgeschäden.
Bei allen übrigen Leistungen können nur Beanstandungen, die innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Ausführung unserer Leistung geltend gemacht werden, berücksichtigt werden. Bei Abnahme des Werkes bzw. Entgegennahme der Vertrags- ware sind dann vorhandene sichtbare Mängel schriftlich festzuhalten.
V. Eigentumsübergang
Die Parteien sind sich einig, daß bei Aufträgen wie Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen sämtliche Gegenstände, die bei der ersten Besichtigung in eine schriftliche Bestandsliste aufgenommen wurden, bei Abholung durch uns in unser Eigentum übergehen.
VI. Abholung
Die Abholung von gebrauchten Möbeln muß innerhalb von max. 5 Werktagen nach dem Kauf erfolgen. Aufgrund der kleinen Verkaufsfläche sehen wir uns ansonsten gezwungen, ab dem 6. Werktag ein zusätzliches Standgeld von 10,00 DM pro Tag zum Verkaufspreis zu erheben.
VI. Lieferung
Sämtliche Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit ange-nommen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten durch Frost, Schnee sowie sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferungsverpflichtungen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Über- schreitungen sind zulässig. Nach Ablauf der Lieferfrist einschließlich der geringfügigen Überschreitung ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der sowohl die Interessen des Auftraggebers als auch unsere Interessen zu berücksichtigen sind. Lieferungen, die in Folge von uns nicht zu vertretenden Umständen unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Auftraggeber deswegen Schadensersatzan-sprüche geltend machen kann. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er dennoch Zahlung zu leisten, als wenn die Lieferung erfolgt wäre. Wir haben den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme des Lieferungsgegenstandes innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, so können wir uns hinsichtlich des angenommen Teiles des Liefergegenstandes durch eine einfache schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen und vom Auftraggeber Ersatz für den durch die Nichterfüllung entstandenen Schaden verlangen. Als Schadensersatz gelten mindestens 25 % des Rechnungswertes, der sich aus dem Vertrag für den des Liefergegenstandes ergibt; einen weitergehenden Schaden haben wir im Einzelfall nachzuweisen.
VII. Nebenabreden
Nebenabreden sowie ergänzende und ändernde Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie zwischen uns und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.
VIII. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma, somit Münster Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Gerichtsstand ausschließlich Münster.
